Home  »  Meldung vom 15.03.2021  »  Marke STARWOOD von Starwood Capital Group, L.L.C.

Wortmarke STARWOOD von Starwood Capital Group, L.L.C. - ... 464619


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 06.10.1999



Details zur Marke STARWOOD

Gesuch Nr.

01959/1999

Wortmarke

STARWOOD

Eintrag ins Markenregister

02.09.1999

Hinterlegungs­datum

04.03.1999

Eintragsänderung

06.10.1999

Ablauf Schutzfrist

04.03.2029

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 194 vom 06.10.1999

Nizza-Klassifikation Nr.

36

Inhaber

Starwood Capital Group, L.L.C.
Three Pickwick Plaza
06830 Greenwich (CT) US
 

Vertreter

von Arx Schmidiger Faber
Neumarkt 15
8401 Winterthur CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 36

Finanzwesen, Geldgeschäfte, Immobilienwesen; Investmentgeschäfte für Immobilien, Dienstleistungen von Liegenschaftsverwaltungen und von Kapitalgebern in Bezug auf die Schätzung von Immobilien.

Zusammenfassung zum Markeneintrag STARWOOD

Markeneintragung: Die Markennummer 464619 gehört zu der Wortmarke «STARWOOD» von Starwood Capital Group, L.L.C.. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 464619 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 12. März 2021 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 464619 gehört dem Inhaber Starwood Capital Group, L.L.C. Three Pickwick Plaza, 06830 Greenwich (CT) US. Starwood Capital Group, L.L.C. wird vertreten durch von Arx Schmidiger Faber Neumarkt 15, 8401 Winterthur CH.


Marke STARWOOD mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke STARWOOD, eingetragen durch Starwood Capital Group, L.L.C., basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.