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Wortmarke RECUP von Smith & Nephew Orthopaedics AG - ... 464567


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 05.10.1999



Details zur Marke RECUP

Gesuch Nr.

03043/1999

Wortmarke

RECUP

Eintrag ins Markenregister

02.09.1999

Hinterlegungs­datum

07.04.1999

Eintragsänderung

05.10.1999

Ablauf Schutzfrist

07.04.2019

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 193 vom 05.10.1999

Nizza-Klassifikation Nr.

10

Löschdatum

31.10.2019

Inhaber

Smith & Nephew Orthopaedics AG
Oberneuhofstrasse 10D
6340 Baar CH
 

Vertreter

BOVARD AG
Patent- und Markenanwälte, Optingenstrasse 16
3000 Bern 25 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 10

Instrumente wie Knochenraspeln, Knochenbohrer; Schraub- und Schlagwerkzeuge zum orthopädischen Einsatz; Knochenschrauben; Implantate, insbesondere orthopädische Implantate; Hüftendoprothesen, insbesondere Hüftpfannen; Teile sämtlicher vorgenannten Waren.

Zusammenfassung zum Markeneintrag RECUP

Markeneintragung: Die Markennummer 464567 gehört zu der Wortmarke «RECUP» von Smith & Nephew Orthopaedics AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 464567 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 31. Oktober 2019 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 464567 gehört dem Inhaber Smith & Nephew Orthopaedics AG Oberneuhofstrasse 10D, 6340 Baar CH. Smith & Nephew Orthopaedics AG wird vertreten durch BOVARD AG Patent- und Markenanwälte, Optingenstrasse 16, 3000 Bern 25 CH.


Marke RECUP mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke RECUP, eingetragen durch Smith & Nephew Orthopaedics AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.