Details zur Marke SNAPFIT
Marken Nr.
Datenquelle
IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH
Gesuch Nr.
00689/1999
Wortmarke
SNAPFIT
Eintrag ins Markenregister
16.07.1999
Hinterlegungsdatum
27.01.1999
Eintragsänderung
11.08.1999
Ablauf Schutzfrist
27.01.2029
Status Marke
aktiv
Quelle
SHAB-Nr. 154 vom 11.08.1999
Nizza-Klassifikation Nr.
5, 10
Inhaber
Sulzer Allee 8, Postfach
8404 Winterthur CH
Vertreter
Carmenstrasse 28
8032 Zürich CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 5
Knochenzement für die orthopädische Chirurgie.
Klasse 10
Chirurgische, ärztliche und tierärztliche Instrumente und Apparate sowie künstliche Gliedmassen; künstliche Gelenke und Implantate; insbesondere künstliche Hüftgelenke, künstliche Hüftgelenkschäfte und künstliche Hüftgelenkpfannen sowie künstliche Hüftgelenkköpfe; insbesondere Hüftgelenkpfannen mit einer Einrichtung zum Verbinden von Aussenschale und Einsatz der Hüftgelenkpfanne; Instrumente und Werkzeuge zu deren Implantierung; Schablonen für orthopädische Zwecke.
Zusammenfassung zum Markeneintrag SNAPFIT
Markeneintragung: Die Markennummer 463070 gehört zu der Wortmarke «SNAPFIT» von Zimmer GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 463070 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 09. Januar 2019 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 463070 gehört dem Inhaber Zimmer GmbH Sulzer Allee 8, Postfach, 8404 Winterthur CH. Zimmer GmbH wird vertreten durch WEINMANN ZIMMERLI Carmenstrasse 28, 8032 Zürich CH.
Marke SNAPFIT mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)
Die Angaben zur Marke SNAPFIT, eingetragen durch Zimmer GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
ZH (Kanton Markeninhaber)