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Bildmarke RVZ Radfahrer-Verein Zürich von Radfahrer-Verein ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 11.08.1999

Bildmarke 463061

Details zur Marke RVZ Radfahrer-Verein Zürich ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

00662/1999

Bildmarke

RVZ Radfahrer-Verein Zürich ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

16.07.1999

Hinterlegungs­datum

27.01.1999

Eintragsänderung

11.08.1999

Ablauf Schutzfrist

27.01.2009

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 154 vom 11.08.1999

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 41

Löschdatum

31.08.2009

Inhaber

Radfahrer-Verein Zürich
c/o Michael Ausfeld, Weinbergstrasse 18
8001 Zürich CH
 

Vertreter

Michael Ausfeld,Rechtsanwalt
Weinbergstrasse 18
8001 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Werbung.

Klasse 41

Sportliche Aktivitäten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag RVZ Radfahrer-Verein Zürich ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 463061 gehört zu der Bildmarke «-» von Radfahrer-Verein Zürich. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 463061 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 31. August 2009 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 463061 gehört dem Inhaber Radfahrer-Verein Zürich c/o Michael Ausfeld, Weinbergstrasse 18, 8001 Zürich CH. Radfahrer-Verein Zürich wird vertreten durch Michael Ausfeld,Rechtsanwalt Weinbergstrasse 18, 8001 Zürich CH.


Marke RVZ Radfahrer-Verein Zürich ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke RVZ Radfahrer-Verein Zürich ((fig.)), eingetragen durch Radfahrer-Verein Zürich, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.