Home  »  Meldung vom 10.10.2018  »  Marke SURF von Schweizerische Bundesbahnen SBB

Wortmarke SURF von Schweizerische Bundesbahnen SBB - ... 462870


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 04.08.1999



Details zur Marke SURF

Gesuch Nr.

01678/1998

Wortmarke

SURF

Eintrag ins Markenregister

13.07.1999

Hinterlegungs­datum

02.03.1998

Eintragsänderung

04.08.1999

Ablauf Schutzfrist

02.03.2018

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 149 vom 04.08.1999

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 42

Löschdatum

09.10.2018

Inhaber

Schweizerische Bundesbahnen SBB
Hilfikerstrasse 1
3000 Bern 65 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Computergestützte Eisenbahnbetriebsleitsysteme, computergestützte Eisenbahndispositionssysteme.

Klasse 42

Erstellen von Computerprogrammen für Eisenbahnbetriebsleit- und -dispositionssysteme.



Zusammenfassung zum Markeneintrag SURF

Markeneintragung: Die Markennummer 462870 gehört zu der Wortmarke «SURF» von Schweizerische Bundesbahnen SBB. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 462870 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 09. Oktober 2018 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 462870 gehört dem Inhaber Schweizerische Bundesbahnen SBB Hilfikerstrasse 1, 3000 Bern 65 CH. Der Inhaber Schweizerische Bundesbahnen SBB hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke SURF mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SURF, eingetragen durch Schweizerische Bundesbahnen SBB, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.