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Wortmarke CATAPRINT von National Zeitung und Basler ... 462745


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Stadt  BS (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 02.08.1999



Details zur Marke CATAPRINT

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

00575/1999

Wortmarke

CATAPRINT

Eintrag ins Markenregister

08.07.1999

Hinterlegungs­datum

25.01.1999

Eintragsänderung

02.08.1999

Ablauf Schutzfrist

25.01.2009

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 147 vom 02.08.1999

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 16, 35, 38, 41

Löschdatum

31.08.2009

Inhaber

National Zeitung und Basler Nachrichten AG
Hochbergerstrasse 15
4002 Basel CH
 

Vertreter

BOHEST AG
Postfach 160
4003 Basel CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Magnetaufzeichnungsträger.

Klasse 16

Druckereierzeugnisse, Lehr-und Unterrichtsmittel.

Klasse 35

Werbung.

Klasse 38

Telekommunikation.

Klasse 41

Ausbildung; Unterhaltung.

Zusammenfassung zum Markeneintrag CATAPRINT

Markeneintragung: Die Markennummer 462745 gehört zu der Wortmarke «CATAPRINT» von National Zeitung und Basler Nachrichten AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 462745 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 31. August 2009 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 462745 gehört dem Inhaber National Zeitung und Basler Nachrichten AG Hochbergerstrasse 15, 4002 Basel CH. National Zeitung und Basler Nachrichten AG wird vertreten durch BOHEST AG Postfach 160, 4003 Basel CH.


Marke CATAPRINT mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke CATAPRINT, eingetragen durch National Zeitung und Basler Nachrichten AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.