Home  »  Meldung vom 07.08.2019  »  Marke CASUAL von Zürcher Kantonalbank

Wortmarke CASUAL von Zürcher Kantonalbank - Markeneintrag ... 462742


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 02.08.1999



Details zur Marke CASUAL

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

00084/1999

Wortmarke

CASUAL

Eintrag ins Markenregister

08.07.1999

Hinterlegungs­datum

11.01.1999

Eintragsänderung

02.08.1999

Ablauf Schutzfrist

11.01.2019

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 147 vom 02.08.1999

Nizza-Klassifikation Nr.

16, 36

Löschdatum

06.08.2019

Inhaber

Zürcher Kantonalbank
Bahnhofstrasse 9
8001 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 16

Druckereierzeugnisse.

Klasse 36

Finanz- und Bank- sowie Börsenwesen, Geldgeschäfte, treuhänderische Vermögensverwaltung einschliesslich Maklerdienste bzw. Auftragsvermittlung im Zusammenhang mit den obengenannten Angelegenheiten.



Zusammenfassung zum Markeneintrag CASUAL

Markeneintragung: Die Markennummer 462742 gehört zu der Wortmarke «CASUAL» von Zürcher Kantonalbank. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 462742 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 06. August 2019 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 462742 gehört dem Inhaber Zürcher Kantonalbank Bahnhofstrasse 9, 8001 Zürich CH. Der Inhaber Zürcher Kantonalbank hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke CASUAL mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke CASUAL, eingetragen durch Zürcher Kantonalbank, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.