Home  »  Meldung vom 07.12.2009  »  Marke PUTS INSULIN BACK TO WORK von SmithKline Beecham (Cork) Limited

PUTS INSULIN BACK TO WORK (462368)


Land des Markeninhabers: Irland  IE (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 20.07.1999



Details zur Marke PUTS INSULIN BACK TO WORK

Gesuch Nr.

03779/1999

Wortmarke

PUTS INSULIN BACK TO WORK

Eintrag ins Markenregister

18.06.1999

Hinterlegungs­datum

30.04.1999

Eintragsänderung

20.07.1999

Ablauf Schutzfrist

30.04.2009

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 138 vom 20.07.1999

Nizza-Klassifikation Nr.

16, 42

Löschdatum

07.12.2009

Inhaber

SmithKline Beecham (Cork) Limited
Currabinny, Carrigaline
County Cork IE
 

Vertreter

Wild Schnyder AG
Forchstrasse 30, P.O. Box 1077
8032 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 16

Gedruckte Lehrmittel betreffend Diabetes.

Klasse 42

Gesundheitspflegedienstleistungen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag PUTS INSULIN BACK TO WORK

Markeneintragung: Die Markennummer 462368 gehört zu der Wortmarke «PUTS INSULIN BACK TO WORK» von SmithKline Beecham (Cork) Limited. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 462368 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 07. Dezember 2009 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 462368 gehört dem Inhaber SmithKline Beecham (Cork) Limited Currabinny, Carrigaline, County Cork IE. SmithKline Beecham (Cork) Limited wird vertreten durch Wild Schnyder AG Forchstrasse 30, P.O. Box 1077, 8032 Zürich CH.


Marke PUTS INSULIN BACK TO WORK mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke PUTS INSULIN BACK TO WORK, eingetragen durch SmithKline Beecham (Cork) Limited, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.