Home  »  Meldung vom 07.08.2019  »  PROTEIN von Zürcher Kantonalbank

Bildmarke PROTEIN von Zürcher Kantonalbank (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 19.07.1999

Bildmarke 462282

Details zur Marke PROTEIN ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

00238/1999

Bildmarke

PROTEIN ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

17.06.1999

Hinterlegungs­datum

11.01.1999

Eintragsänderung

19.07.1999

Ablauf Schutzfrist

11.01.2019

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 137 vom 19.07.1999

Nizza-Klassifikation Nr.

16, 36

Löschdatum

06.08.2019

Inhaber

Zürcher Kantonalbank
Bahnhofstrasse 9
8001 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 16

Druckereierzeugnisse.

Klasse 36

Finanz- und Bank- sowie Börsenwesen, Geldgeschäfte, treuhänderische Vermögensverwaltung einschliesslich Maklerdienste bzw. Auftragsvermittlung im Zusammenhang mit den obengenannten Angelegenheiten.



Zusammenfassung zum Markeneintrag PROTEIN ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 462282 gehört zu der Bildmarke «-» von Zürcher Kantonalbank. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 462282 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 06. August 2019 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 462282 gehört dem Inhaber Zürcher Kantonalbank Bahnhofstrasse 9, 8001 Zürich CH. Der Inhaber Zürcher Kantonalbank hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke PROTEIN ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke PROTEIN ((fig.)), eingetragen durch Zürcher Kantonalbank, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.