Details zur Marke LungenZentrum Hirslanden Zürich ((fig.))
Marken Nr.
Gesuch Nr.
08820/1998
Bildmarke
LungenZentrum Hirslanden Zürich ((fig.))
Eintrag ins Markenregister
16.06.1999
Hinterlegungsdatum
26.10.1998
Eintragsänderung
15.07.1999
Ablauf Schutzfrist
26.10.2028
Status Marke
aktiv
Quelle
SHAB-Nr. 135 vom 15.07.1999
Nizza-Klassifikation Nr.
5, 10, 35, 36, 41, 42
Inhaber
Jonatal Wohnfabrik
8636 Wald ZH CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 5
Präparate für Gesundheitspflege, Pflaster, Verbandsmaterial.
Klasse 10
Chirurgische, ärztliche Instrumente und Apparate. Alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft.
Klasse 35
Werbematerial.
Klasse 36
Versicherungswesen, Finanzwesen, Geldgeschäfte, Immobilienwesen.
Klasse 41
Erziehung, Ausbildung, Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.
Klasse 42
Verpflegung, Beherbergung von Gästen, ärztliche Versorgung, Gesundheitspflege, wissenschaftliche Forschung, Dienstleistungen im Bereich Gesundheitswesen.
Zusammenfassung zum Markeneintrag LungenZentrum Hirslanden Zürich ((fig.))
Markeneintragung: Die Markennummer 462243 gehört zu der Bildmarke «-» von Dr. med. Karl Klingler. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 462243 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 30. November 2018 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 462243 gehört dem Inhaber Dr. med. Karl Klingler Jonatal Wohnfabrik, 8636 Wald ZH CH. Der Inhaber Dr. med. Karl Klingler hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke LungenZentrum Hirslanden Zürich ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke LungenZentrum Hirslanden Zürich ((fig.)), eingetragen durch Dr. med. Karl Klingler, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
ZH (Kanton Markeninhaber)
