Home  »  Meldung vom 05.10.2009  »  Bild Marke von SUVA

Bildmarke 461916 von SUVA


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Luzern  LU (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 01.07.1999

Bildmarke 461916

Details zur Marke ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

01764/1999

Bildmarke

((fig.))

Eintrag ins Markenregister

07.06.1999

Hinterlegungs­datum

02.03.1999

Eintragsänderung

01.07.1999

Ablauf Schutzfrist

02.03.2009

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 125 vom 01.07.1999

Nizza-Klassifikation Nr.

16, 35, 36, 41

Löschdatum

05.10.2009

Inhaber

SUVA
Fluhmattstrasse 1
6002 Luzern CH
 

Vertreter

Fuhrer Marbach & Partner
Konsumstrasse 16A
3007 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 16

Druckereierzeugnisse; Fotografien; Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate).

Klasse 35

Werbung, Geschäftsführung, Öffentlichkeitsarbeit.

Klasse 36

Versicherungswesen.

Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 461916 gehört zu der Bildmarke «-» von SUVA. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 461916 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 05. Oktober 2009 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 461916 gehört dem Inhaber SUVA Fluhmattstrasse 1, 6002 Luzern CH. SUVA wird vertreten durch Fuhrer Marbach & Partner Konsumstrasse 16A, 3007 Bern CH.


Marke ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke ((fig.)), eingetragen durch SUVA, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.