Home  »  Meldung vom 23.08.2019  »  Marke SENETTI von SUNTORY Flowers Ltd.

Wortmarke SENETTI von SUNTORY Flowers Ltd. - Markeneintrag ... 461684


Land des Markeninhabers: Japan  JP (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 24.06.1999



Details zur Marke SENETTI

Gesuch Nr.

00641/1999

Wortmarke

SENETTI

Eintrag ins Markenregister

01.06.1999

Hinterlegungs­datum

26.01.1999

Eintragsänderung

24.06.1999

Ablauf Schutzfrist

26.01.2019

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 120 vom 24.06.1999

Nizza-Klassifikation Nr.

31

Löschdatum

22.08.2019

Inhaber

SUNTORY Flowers Ltd.
5-7-2 Kojimachhi, Chiyoda-ku
Tokyo 102-8530 JP
 

Vertreter

Ammann Patentanwälte AG
Schwarztorstrasse 31
3001 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 31

Land-, garten- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Samenkörner, soweit sie in dieser Klasse enthalten sind; Sämereien, Knollen, Sämlinge, lebende Pflanzen und natürliche Blumen, getrocknete Blumen zu Dekorationszwecken, Kränze und Gebinde aus lebenden und natürlichen Pflanzen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag SENETTI

Markeneintragung: Die Markennummer 461684 gehört zu der Wortmarke «SENETTI» von SUNTORY Flowers Ltd.. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 461684 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 22. August 2019 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 461684 gehört dem Inhaber SUNTORY Flowers Ltd. 5-7-2 Kojimachhi, Chiyoda-ku, Tokyo 102-8530 JP. SUNTORY Flowers Ltd. wird vertreten durch Ammann Patentanwälte AG Schwarztorstrasse 31, 3001 Bern CH.


Marke SENETTI mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SENETTI, eingetragen durch SUNTORY Flowers Ltd., basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.