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Bildmarke 461074 von Feldschlösschen Getränke,Holding AG


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 03.06.1999

Bildmarke 461074

Details zur Marke ((fig.))

Gesuch Nr.

02701/1999

Bildmarke

((fig.))

Eintrag ins Markenregister

06.05.1999

Hinterlegungs­datum

26.03.1999

Eintragsänderung

03.06.1999

Ablauf Schutzfrist

26.03.2009

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 105 vom 03.06.1999

Nizza-Klassifikation Nr.

30, 32, 33

Löschdatum

02.11.2009

Inhaber

Feldschlösschen Getränke,Holding AG
4310 Rheinfelden CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 30

Kaffee-, Kakao- und Schokoladengetränke.

Klasse 32

Biere; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken.

Klasse 33

Alkoholische Getränke (ausgenommen Biere).

Zusammenfassung zum Markeneintrag ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 461074 gehört zu der Bildmarke «-» von Feldschlösschen Getränke,Holding AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 461074 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 02. November 2009 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 461074 gehört dem Inhaber Feldschlösschen Getränke,Holding AG 4310 Rheinfelden CH. Der Inhaber Feldschlösschen Getränke,Holding AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ((fig.)), eingetragen durch Feldschlösschen Getränke,Holding AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.