Home  »  Meldung vom 24.06.2019  »  Marke SDZ SCHWEIZ. DROGISTEN-ZEITSCHRIFT von Schweizerischer Drogistenverband (SDV)

SDZ SCHWEIZ. DROGISTEN-ZEITSCHRIFT (461006)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 03.06.1999



Details zur Marke SDZ SCHWEIZ. DROGISTEN-ZEITSCHRIFT

Gesuch Nr.

09867/1998

Wortmarke

SDZ SCHWEIZ. DROGISTEN-ZEITSCHRIFT

Eintrag ins Markenregister

05.05.1999

Hinterlegungs­datum

27.11.1998

Eintragsänderung

03.06.1999

Ablauf Schutzfrist

27.11.2018

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 105 vom 03.06.1999

Nizza-Klassifikation Nr.

16, 41

Löschdatum

21.06.2019

Inhaber

Schweizerischer Drogistenverband (SDV)
Nidaugasse 15
2502 Biel CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 16

Zeitschrift.

Klasse 41

Herausgabe einer monatlichen Zeitschrift.



Zusammenfassung zum Markeneintrag SDZ SCHWEIZ. DROGISTEN-ZEITSCHRIFT

Markeneintragung: Die Markennummer 461006 gehört zu der Wortmarke «SDZ SCHWEIZ. DROGISTEN-ZEITSCHRIFT» von Schweizerischer Drogistenverband (SDV). Ausgestellt wurde die Marken Nr. 461006 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 21. Juni 2019 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 461006 gehört dem Inhaber Schweizerischer Drogistenverband (SDV) Nidaugasse 15, 2502 Biel CH. Der Inhaber Schweizerischer Drogistenverband (SDV) hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke SDZ SCHWEIZ. DROGISTEN-ZEITSCHRIFT mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SDZ SCHWEIZ. DROGISTEN-ZEITSCHRIFT, eingetragen durch Schweizerischer Drogistenverband (SDV), basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.