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Bildmarke GIFI Gewerblich-industrielle Führungsinstrumente ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Luzern  LU (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 19.05.1999

Bildmarke 460640

Details zur Marke GIFI Gewerblich-industrielle Führungsinstrumente ((fig.))

Gesuch Nr.

05873/1996

Bildmarke

GIFI Gewerblich-industrielle Führungsinstrumente ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

23.04.1999

Hinterlegungs­datum

13.08.1996

Eintragsänderung

19.05.1999

Ablauf Schutzfrist

13.08.2006

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 95 vom 19.05.1999

Nizza-Klassifikation Nr.

16

Löschdatum

19.03.2007

Inhaber

Brunner AG,Druck Informatik Verlag
Arsenalstrasse 24
6010 Kriens CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 16

Drucksachen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag GIFI Gewerblich-industrielle Führungsinstrumente ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 460640 gehört zu der Bildmarke «-» von Brunner AG,Druck Informatik Verlag. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 460640 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 10. April 2007 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 460640 gehört dem Inhaber Brunner AG,Druck Informatik Verlag Arsenalstrasse 24, 6010 Kriens CH. Der Inhaber Brunner AG,Druck Informatik Verlag hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke GIFI Gewerblich-industrielle Führungsinstrumente ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke GIFI Gewerblich-industrielle Führungsinstrumente ((fig.)), eingetragen durch Brunner AG,Druck Informatik Verlag, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.