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Bildmarke Fachbetrieb SSIV für Badumbau von ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 03.05.1999

Bildmarke 460139

Details zur Marke Fachbetrieb SSIV für Badumbau ((fig.))

Gesuch Nr.

08636/1998

Bildmarke

Fachbetrieb SSIV für Badumbau ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

07.04.1999

Hinterlegungs­datum

20.10.1998

Eintragsänderung

03.05.1999

Ablauf Schutzfrist

20.10.2008

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 84 vom 03.05.1999

Nizza-Klassifikation Nr.

11, 37

Löschdatum

25.05.2009

Inhaber

Schweizerischer Spenglermeister-,und Installateur-Verband
Auf der Mauer 11
8001 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 11

Heizungs- und Lüftungsgeräte sowie sanitäre Anlagen.

Klasse 37

Spenglerarbeiten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Fachbetrieb SSIV für Badumbau ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 460139 gehört zu der Bildmarke «-» von Schweizerischer Spenglermeister-,und Installateur-Verband. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 460139 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 25. Mai 2009 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 460139 gehört dem Inhaber Schweizerischer Spenglermeister-,und Installateur-Verband Auf der Mauer 11, 8001 Zürich CH. Der Inhaber Schweizerischer Spenglermeister-,und Installateur-Verband hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Fachbetrieb SSIV für Badumbau ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Fachbetrieb SSIV für Badumbau ((fig.)), eingetragen durch Schweizerischer Spenglermeister-,und Installateur-Verband, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.