Home  »  Meldung vom 20.09.2025  »  Marke VOGT ((fig.)) von Balz Vogt AG,Bodenbelagsindustrie

Bildmarke VOGT ((fig.)) von Balz Vogt ... 459625


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Schwyz  SZ (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 459625

Details zur Marke VOGT ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

07347/1998

Bildmarke

VOGT ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

17.03.1999

Hinterlegungs­datum

07.09.1998

Ablauf Schutzfrist

07.09.2028

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

6, 17, 19, 27, 37, 42

Inhaber

Balz Vogt AG,Bodenbelagsindustrie
Industriestrasse 1-15
8855 Wangen SZ CH
 

Vertreter

Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG
Monbijoustrasse 68, Postfach
3000 Bern 14 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag VOGT ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 459625 gehört zu der Bildmarke «VOGT ((fig.))» von Balz Vogt AG,Bodenbelagsindustrie. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 459625 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 459625 gehört dem Inhaber Balz Vogt AG,Bodenbelagsindustrie Industriestrasse 1-15, 8855 Wangen SZ CH. Balz Vogt AG,Bodenbelagsindustrie wird vertreten durch Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG Monbijoustrasse 68, Postfach, 3000 Bern 14 CH.


Marke VOGT ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke VOGT ((fig.)), eingetragen durch Balz Vogt AG,Bodenbelagsindustrie, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.