Home  »  Meldung vom 08.12.2008  »  Marke STARCOM von Alena AG

Wortmarke STARCOM von Alena AG - Markeneintrag Nr. 459424


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 14.04.1999



Details zur Marke STARCOM

Gesuch Nr.

03528/1998

Wortmarke

STARCOM

Eintrag ins Markenregister

11.03.1999

Hinterlegungs­datum

04.05.1998

Eintragsänderung

14.04.1999

Ablauf Schutzfrist

04.05.2008

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 71 vom 14.04.1999

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 36, 38

Löschdatum

08.12.2008

Inhaber

Alena AG
Steinhaldenring 8
8954 Geroldswil CH
 

Vertreter

U. Ernst
Limmattalstrasse 10
8954 Geroldswil CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Beratung in Führung, Organisation und Verwaltung von Unternehmen.

Klasse 36

Vermittlung von Versicherungen, Finanzierungen und Immobilien.

Klasse 38

Dienstleistungen in der Telekommunikation, im Fernkopieren und der Datenübertragung; Vermietung von Telefonapparaten, Fernkopierern und Verbindungsgeräten von Telefon-Netzwerken.

Zusammenfassung zum Markeneintrag STARCOM

Markeneintragung: Die Markennummer 459424 gehört zu der Wortmarke «STARCOM» von Alena AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 459424 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 08. Dezember 2008 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 459424 gehört dem Inhaber Alena AG Steinhaldenring 8, 8954 Geroldswil CH. Alena AG wird vertreten durch U. Ernst Limmattalstrasse 10, 8954 Geroldswil CH.


Marke STARCOM mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke STARCOM, eingetragen durch Alena AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.