Home  »  Meldung vom 07.09.2009  »  Marke VITALIN von Genossenschaft,Gärtnerei Enetbrugg

Wortmarke VITALIN von Genossenschaft,Gärtnerei Enetbrugg - ... 458618


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 11.03.1999



Details zur Marke VITALIN

Gesuch Nr.

05338/1998

Wortmarke

VITALIN

Eintrag ins Markenregister

10.02.1999

Hinterlegungs­datum

03.02.1999

Eintragsänderung

11.03.1999

Ablauf Schutzfrist

03.02.2009

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 49 vom 11.03.1999

Nizza-Klassifikation Nr.

1

Löschdatum

07.09.2009

Inhaber

Genossenschaft,Gärtnerei Enetbrugg
Postfach 12
8475 Ossingen CH
 

Vertreter

Keller & Partner Patentanwälte AG Winterthur
Stadthausstrasse 145
8400 Winterthur CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 1

Düngemittel.

Zusammenfassung zum Markeneintrag VITALIN

Markeneintragung: Die Markennummer 458618 gehört zu der Wortmarke «VITALIN» von Genossenschaft,Gärtnerei Enetbrugg. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 458618 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 07. September 2009 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 458618 gehört dem Inhaber Genossenschaft,Gärtnerei Enetbrugg Postfach 12, 8475 Ossingen CH. Genossenschaft,Gärtnerei Enetbrugg wird vertreten durch Keller & Partner Patentanwälte AG Winterthur Stadthausstrasse 145, 8400 Winterthur CH.


Marke VITALIN mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke VITALIN, eingetragen durch Genossenschaft,Gärtnerei Enetbrugg, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.