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Bildmarke AMBROSIA The Hemp Consultant von Albert Schuler ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 11.03.1999

Bildmarke 458570

Details zur Marke AMBROSIA The Hemp Consultant ((fig.))

Gesuch Nr.

05428/1998

Bildmarke

AMBROSIA The Hemp Consultant ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

08.02.1999

Hinterlegungs­datum

03.07.1998

Eintragsänderung

11.03.1999

Ablauf Schutzfrist

03.07.2008

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 49 vom 11.03.1999

Nizza-Klassifikation Nr.

31

Löschdatum

09.02.2009

Inhaber

Albert Schuler
Franklinstrasse 31
8050 Zürich CH
 

Vertreter

Keller & Partner Patentanwälte AG Winterthur
Stadthausstrasse 145
8400 Winterthur CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 31

Hanfsamen und Hanfpflanzen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag AMBROSIA The Hemp Consultant ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 458570 gehört zu der Bildmarke «-» von Albert Schuler. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 458570 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 09. Februar 2009 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 458570 gehört dem Inhaber Albert Schuler Franklinstrasse 31, 8050 Zürich CH. Albert Schuler wird vertreten durch Keller & Partner Patentanwälte AG Winterthur Stadthausstrasse 145, 8400 Winterthur CH.


Marke AMBROSIA The Hemp Consultant ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke AMBROSIA The Hemp Consultant ((fig.)), eingetragen durch Albert Schuler, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.