Home  »  Meldung vom 25.07.2019  »  Marke EXPLO von Campus für Christus

Wortmarke EXPLO von Campus für Christus - Markeneintrag Nr. 458262


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 23.02.1999



Details zur Marke EXPLO

Gesuch Nr.

10585/1998

Wortmarke

EXPLO

Eintrag ins Markenregister

28.01.1999

Hinterlegungs­datum

29.12.1998

Eintragsänderung

23.02.1999

Ablauf Schutzfrist

29.12.2018

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 37 vom 23.02.1999

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 41

Löschdatum

24.07.2019

Inhaber

Campus für Christus
Josefstrasse 206
8005 Zürich CH
 

Vertreter

Advokatur,Deutsch & Wyss
Effingerstrasse 17, Postfach 5860
3001 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Optische Datenträger, Magnetaufzeichnungsträger.

Klasse 41

Ausbildung; Veranstaltung und Durchführung von Seminarien und Konferenzen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag EXPLO

Markeneintragung: Die Markennummer 458262 gehört zu der Wortmarke «EXPLO» von Campus für Christus. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 458262 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 24. Juli 2019 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 458262 gehört dem Inhaber Campus für Christus Josefstrasse 206, 8005 Zürich CH. Campus für Christus wird vertreten durch Advokatur,Deutsch & Wyss Effingerstrasse 17, Postfach 5860, 3001 Bern CH.


Marke EXPLO mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke EXPLO, eingetragen durch Campus für Christus, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.