Home  »  Meldung vom 23.02.2009  »  Marke NEOCID EXPERT von Martec Handels AG

Wortmarke NEOCID EXPERT von Martec Handels AG - ... 458154


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 19.02.1999



Details zur Marke NEOCID EXPERT

Gesuch Nr.

05963/1998

Wortmarke

NEOCID EXPERT

Eintrag ins Markenregister

26.01.1999

Hinterlegungs­datum

21.07.1998

Eintragsänderung

19.02.1999

Ablauf Schutzfrist

21.07.2008

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 35 vom 19.02.1999

Nizza-Klassifikation Nr.

5, 9

Löschdatum

23.02.2009

Inhaber

Martec Handels AG
Seestrasse 199
8820 Wädenswil CH
 

Vertreter

E. Blum & Co. AG,Patent- und Markenanwälte VSP
Vorderberg 11
8044 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Parasitenbekämpfungsmittel zur Anwendung bei Menschen und Tieren, Insektenvertilgungsmittel.

Klasse 9

Elektrische Insektenlock- und -vertilgungsgeräte.

Zusammenfassung zum Markeneintrag NEOCID EXPERT

Markeneintragung: Die Markennummer 458154 gehört zu der Wortmarke «NEOCID EXPERT» von Martec Handels AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 458154 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 23. Februar 2009 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 458154 gehört dem Inhaber Martec Handels AG Seestrasse 199, 8820 Wädenswil CH. Martec Handels AG wird vertreten durch E. Blum & Co. AG,Patent- und Markenanwälte VSP Vorderberg 11, 8044 Zürich CH.


Marke NEOCID EXPERT mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke NEOCID EXPERT, eingetragen durch Martec Handels AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.