Home  »  Meldung vom 15.06.2018  »  Marke SCHWEIZERISCHER BANKVEREIN von UBS Group AG

SCHWEIZERISCHER BANKVEREIN (457373)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 18.01.1999



Details zur Marke SCHWEIZERISCHER BANKVEREIN

Gesuch Nr.

04815/1998

Wortmarke

SCHWEIZERISCHER BANKVEREIN

Eintrag ins Markenregister

17.12.1998

Hinterlegungs­datum

17.06.1998

Eintragsänderung

18.01.1999

Ablauf Schutzfrist

17.06.2028

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 11 vom 18.01.1999

Nizza-Klassifikation Nr.

14, 36

Inhaber

UBS Group AG
Bahnhofstrasse 45
8001 Zürich CH
 

Vertreter

FMP Fuhrer Marbach & Partner
Konsumstrasse 16A
3007 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 14

Edelmetallbarren; Münzen.

Klasse 36

Finanz-, Bank- und Börsenwesen, Geldgeschäfte; finanzielles Sponsoring im Bereich von Kultur, Sport und Forschung.



Zusammenfassung zum Markeneintrag SCHWEIZERISCHER BANKVEREIN

Markeneintragung: Die Markennummer 457373 gehört zu der Wortmarke «SCHWEIZERISCHER BANKVEREIN» von UBS Group AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 457373 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 14. Juni 2018 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 457373 gehört dem Inhaber UBS Group AG Bahnhofstrasse 45, 8001 Zürich CH. UBS Group AG wird vertreten durch FMP Fuhrer Marbach & Partner Konsumstrasse 16A, 3007 Bern CH.


Marke SCHWEIZERISCHER BANKVEREIN mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SCHWEIZERISCHER BANKVEREIN, eingetragen durch UBS Group AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.