Home  »  Meldung vom 30.01.2019  »  Marke MOTOCROSS MADNESS von Microsoft Corporation

Wortmarke MOTOCROSS MADNESS von Microsoft Corporation - ... 457266


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 18.01.1999



Details zur Marke MOTOCROSS MADNESS

Gesuch Nr.

05169/1998

Wortmarke

MOTOCROSS MADNESS

Eintrag ins Markenregister

18.12.1998

Hinterlegungs­datum

25.06.1998

Eintragsänderung

18.01.1999

Ablauf Schutzfrist

25.06.2018

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 11 vom 18.01.1999

Nizza-Klassifikation Nr.

9

Löschdatum

29.01.2019

Inhaber

Microsoft Corporation
One Microsoft Way
Redmond (WA 98052-6399) US
 

Vertreter

BOVARD AG
Patent- und Markenanwälte, Optingenstrasse 16
3000 Bern 25 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Computerprogramme, nämlich Spielsoftware für Computer und Videospielgeräte.

Zusammenfassung zum Markeneintrag MOTOCROSS MADNESS

Markeneintragung: Die Markennummer 457266 gehört zu der Wortmarke «MOTOCROSS MADNESS» von Microsoft Corporation. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 457266 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 29. Januar 2019 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 457266 gehört dem Inhaber Microsoft Corporation One Microsoft Way, Redmond (WA 98052-6399) US. Microsoft Corporation wird vertreten durch BOVARD AG Patent- und Markenanwälte, Optingenstrasse 16, 3000 Bern 25 CH.


Marke MOTOCROSS MADNESS mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke MOTOCROSS MADNESS, eingetragen durch Microsoft Corporation, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.