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Wortmarke JAKOB SCHLAEPFER von Jakob Schlaepfer AG - ... 456937


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: St.Gallen  SG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 11.01.1999



Details zur Marke JAKOB SCHLAEPFER

Gesuch Nr.

09670/1998

Wortmarke

JAKOB SCHLAEPFER

Eintrag ins Markenregister

09.12.1998

Hinterlegungs­datum

20.11.1998

Eintragsänderung

11.01.1999

Ablauf Schutzfrist

20.11.2028

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 6 vom 11.01.1999

Nizza-Klassifikation Nr.

24, 26

Inhaber

Jakob Schlaepfer AG
Flurhofstrasse 150
9000 St. Gallen CH
 

Vertreter

Dr. Matthias Forster,Rüesch Rechtsanwälte
Oberer Graben 43
9000 St.gallen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 24

Webstoffe, Textilstoffe und Textilwaren (soweit in Klasse 24 enthalten).

Klasse 26

Spitzen und Stickereien, Bänder (soweit in Klasse 26 enthalten).

Zusammenfassung zum Markeneintrag JAKOB SCHLAEPFER

Markeneintragung: Die Markennummer 456937 gehört zu der Wortmarke «JAKOB SCHLAEPFER» von Jakob Schlaepfer AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 456937 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 26. Oktober 2018 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 456937 gehört dem Inhaber Jakob Schlaepfer AG Flurhofstrasse 150, 9000 St. Gallen CH. Jakob Schlaepfer AG wird vertreten durch Dr. Matthias Forster,Rüesch Rechtsanwälte Oberer Graben 43, 9000 St.gallen CH.


Marke JAKOB SCHLAEPFER mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke JAKOB SCHLAEPFER, eingetragen durch Jakob Schlaepfer AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.