Details zur Marke CATOGRANULAT
Marken Nr.
Gesuch Nr.
03366/1998
Wortmarke
CATOGRANULAT
Eintrag ins Markenregister
09.12.1998
Hinterlegungsdatum
27.04.1998
Eintragsänderung
08.01.1999
Ablauf Schutzfrist
27.04.2008
Status Marke
gelöscht
Quelle
SHAB-Nr. 5 vom 08.01.1999
Nizza-Klassifikation Nr.
16, 17, 19, 37
Löschdatum
01.12.2008
Inhaber
Reutlingerstrasse 96
8404 Winterthur CH
Vertreter
Erlenhof, Gertrudstrasse 1, Postfach 495
8401 Winterthur CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 16
Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, soweit in Klasse 16 enthalten.
Klasse 17
Isoliermaterialien aus Papier und Pappe; Dämmstoff in Form von Trockenbodenschüttung (Granulat) aus Cellulose, mit oder ohne technische Hilfstoffe.
Klasse 19
Baumaterialien.
Klasse 37
Bauwesen.
Zusammenfassung zum Markeneintrag CATOGRANULAT
Markeneintragung: Die Markennummer 456869 gehört zu der Wortmarke «CATOGRANULAT» von Roger Frei. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 456869 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 01. Dezember 2008 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 456869 gehört dem Inhaber Roger Frei Reutlingerstrasse 96, 8404 Winterthur CH. Roger Frei wird vertreten durch Advokaturbüro,Schwarz Bettoni Martin,Rechtsanwälte Erlenhof, Gertrudstrasse 1, Postfach 495, 8401 Winterthur CH.
Marke CATOGRANULAT mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke CATOGRANULAT, eingetragen durch Roger Frei, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
ZH (Kanton Markeninhaber)