Home  »  Meldung vom 12.01.2009  »  Marke FAN'S FRIENDS von Schweizerische Schälmühle,E. Zwicky AG

Wortmarke FAN'S FRIENDS von Schweizerische Schälmühle,E. ... 456756


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Thurgau  TG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 05.01.1999



Details zur Marke FAN'S FRIENDS

Gesuch Nr.

04522/1998

Wortmarke

FAN'S FRIENDS

Eintrag ins Markenregister

04.12.1998

Hinterlegungs­datum

05.06.1998

Eintragsänderung

05.01.1999

Ablauf Schutzfrist

05.06.2008

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 2 vom 05.01.1999

Nizza-Klassifikation Nr.

5, 30

Löschdatum

12.01.2009

Inhaber

Schweizerische Schälmühle,E. Zwicky AG
8554 Müllheim-Wigoltingen CH
 

Vertreter

Hepp, Wenger & Ryffel AG
Friedtalweg 5
9500 Wil SG CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Bonbons für medizinische Zwecke, insbesondere Kräuterbonbons.

Klasse 30

Bonbons, insbesondere Kräuterbonbons.

Zusammenfassung zum Markeneintrag FAN'S FRIENDS

Markeneintragung: Die Markennummer 456756 gehört zu der Wortmarke «FAN'S FRIENDS» von Schweizerische Schälmühle,E. Zwicky AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 456756 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 12. Januar 2009 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 456756 gehört dem Inhaber Schweizerische Schälmühle,E. Zwicky AG 8554 Müllheim-Wigoltingen CH. Schweizerische Schälmühle,E. Zwicky AG wird vertreten durch Hepp, Wenger & Ryffel AG Friedtalweg 5, 9500 Wil SG CH.


Marke FAN'S FRIENDS mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke FAN'S FRIENDS, eingetragen durch Schweizerische Schälmühle,E. Zwicky AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.