Home  »  Meldung vom 12.12.2018  »  AL FARAS AUS CHRYSANTHEMEN-BLÜTEN-EXTRAKT von SafeClean AG

Bildmarke AL FARAS AUS CHRYSANTHEMEN-BLÜTEN-EXTRAKT von ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Thurgau  TG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 23.12.1998

Bildmarke 456395

Details zur Marke AL FARAS AUS CHRYSANTHEMEN-BLÜTEN-EXTRAKT ((fig.))

Gesuch Nr.

04432/1998

Bildmarke

AL FARAS AUS CHRYSANTHEMEN-BLÜTEN-EXTRAKT ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

19.11.1998

Hinterlegungs­datum

06.05.1998

Eintragsänderung

23.12.1998

Ablauf Schutzfrist

06.05.2018

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 249 vom 23.12.1998

Nizza-Klassifikation Nr.

3, 5

Löschdatum

11.12.2018

Inhaber

SafeClean AG
Bahnhofstrasse 22
8570 Weinfelden CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 3

Aetherische Essenzen, nämlich Chrysanthemen-Blüten-Extrakt.

Klasse 5

Insektenbekämpfungsmittel aus Chrysanthemen-Blüten-Extrakt für die Verwendung im Pferdesport.

Zusammenfassung zum Markeneintrag AL FARAS AUS CHRYSANTHEMEN-BLÜTEN-EXTRAKT ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 456395 gehört zu der Bildmarke «-» von SafeClean AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 456395 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 11. Dezember 2018 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 456395 gehört dem Inhaber SafeClean AG Bahnhofstrasse 22, 8570 Weinfelden CH. Der Inhaber SafeClean AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke AL FARAS AUS CHRYSANTHEMEN-BLÜTEN-EXTRAKT ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke AL FARAS AUS CHRYSANTHEMEN-BLÜTEN-EXTRAKT ((fig.)), eingetragen durch SafeClean AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.