Home  »  Meldung vom 06.10.2008  »  Marke SES von M. Schaerer AG

Wortmarke SES von M. Schaerer AG - Markeneintrag Nr. 455298


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 17.11.1998



Details zur Marke SES

Gesuch Nr.

01675/1998

Wortmarke

SES

Eintrag ins Markenregister

16.10.1998

Hinterlegungs­datum

02.03.1998

Eintragsänderung

17.11.1998

Ablauf Schutzfrist

02.03.2008

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 223 vom 17.11.1998

Nizza-Klassifikation Nr.

11, 30, 37, 42

Löschdatum

06.10.2008

Inhaber

M. Schaerer AG
Gewerbestrasse 15
3302 Moosseedorf CH
 

Vertreter

Bovard AG,Patentanwälte
Optingenstrasse 16
3000 Bern 25 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 11

Elektrische Tee- und Kaffeemaschinen sowie elektrische Kaffeemühlen.

Klasse 30

Kaffee, Tee.

Klasse 37

Wartung und Betreuung von Tee- und Kaffeemaschinen sowie Kaffeemühlen.

Klasse 42

Vermietung und Service (Operating) einschliesslich das Auf- bzw. Nachfüllen von Tee- und Kaffeemaschinen sowie Kaffeemühlen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag SES

Markeneintragung: Die Markennummer 455298 gehört zu der Wortmarke «SES» von M. Schaerer AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 455298 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 06. Oktober 2008 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 455298 gehört dem Inhaber M. Schaerer AG Gewerbestrasse 15, 3302 Moosseedorf CH. M. Schaerer AG wird vertreten durch Bovard AG,Patentanwälte Optingenstrasse 16, 3000 Bern 25 CH.


Marke SES mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SES, eingetragen durch M. Schaerer AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.