Details zur Marke DOPPELSTAB
Marken Nr.
Gesuch Nr.
01387/1998
Wortmarke
DOPPELSTAB
Eintrag ins Markenregister
19.08.1998
Hinterlegungsdatum
20.02.1998
Eintragsänderung
21.09.1998
Ablauf Schutzfrist
20.02.2028
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
9, 16, 35, 38, 39, 41, 42
Inhaber
Werdstrasse 21
8004 Zürich CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 9
Aufzeichnungsträger für Ton und Bild; Magnetaufzeichnungsträger; Datenverarbeitungsgeräte und Computer; Software.
Klasse 16
Zeitungen, Zeitschriften, Magazine, Kataloge, Formulare, Informationswerke, Bücher, Druckereierzeugnisse, Werbe- und Akzidenzdrucksachen, Photographien.
Klasse 35
Werbung, Geschäftsführung und Unternehmensverwaltung.
Klasse 38
Telekommunikation.
Klasse 39
Veranstaltung von Reisen.
Klasse 41
Erziehung, Ausbildung, Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.
Klasse 42
Verpflegung von Gästen.
Zusammenfassung zum Markeneintrag DOPPELSTAB
Markeneintragung: Die Markennummer 453964 gehört zu der Wortmarke «DOPPELSTAB» von Tamedia Publikationen Deutschschweiz AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 453964 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 21. September 1998 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Die Markeneintrag Nr. 453964 gehört dem Inhaber Tamedia Publikationen Deutschschweiz AG Werdstrasse 21, 8004 Zürich CH. Der Inhaber Tamedia Publikationen Deutschschweiz AG hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke DOPPELSTAB mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke DOPPELSTAB, eingetragen durch Tamedia Publikationen Deutschschweiz AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.