Home  »  Meldung vom 14.12.2017  »  Desert Wind von Bernhard Steiner

Bildmarke Desert Wind von Bernhard Steiner (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 14.09.1998

Bildmarke 453877

Details zur Marke Desert Wind ((fig.))

Gesuch Nr.

10065/1997

Bildmarke

Desert Wind ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

13.08.1998

Hinterlegungs­datum

14.12.1997

Eintragsänderung

14.09.1998

Ablauf Schutzfrist

14.12.2027

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 177 vom 14.09.1998

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 41

Inhaber

Bernhard Steiner
Campagna
3853 Niederried b. Interlaken CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Personalvermittlung für Musik-Gruppen, Künstler und Musiker.

Klasse 41

Unterhaltung, insbesondere Musikdarbietungen (Orchester) und Vermittlung von Musik-Gruppen, Künstlern und Musiker; Vermietung von Instrumenten und Verstärkeranlagen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Desert Wind ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 453877 gehört zu der Bildmarke «-» von Bernhard Steiner. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 453877 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 13. Dezember 2017 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 453877 gehört dem Inhaber Bernhard Steiner Campagna, 3853 Niederried b. Interlaken CH. Der Inhaber Bernhard Steiner hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Desert Wind ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Desert Wind ((fig.)), eingetragen durch Bernhard Steiner, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.