Home  »  Meldung vom 21.02.2025  »  Marke Bitte bleiben Sie gesund! Abtei ((fig.)) von Perrigo Pharma International DAC

Bitte bleiben Sie gesund! Abtei ((fig.)) (453263)


Land des Markeninhabers: Irland  IE (Land Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 453263

Details zur Marke Bitte bleiben Sie gesund! Abtei ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

06765/1997

Bildmarke

Bitte bleiben Sie gesund! Abtei ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

21.07.1998

Hinterlegungs­datum

22.08.1997

Ablauf Schutzfrist

22.08.2027

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

3, 5, 29, 30, 32

Inhaber

Perrigo Pharma International DAC
The Sharp Building, Hogan Place
Dublin 2, D02 TY74 IE

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag Bitte bleiben Sie gesund! Abtei ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 453263 gehört zu der Bildmarke «Bitte bleiben Sie gesund! Abtei ((fig.))» von Perrigo Pharma International DAC. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 453263 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 453263 gehört dem Inhaber Perrigo Pharma International DAC The Sharp Building, Hogan Place, Dublin 2, D02 TY74 IE. Der Inhaber Perrigo Pharma International DAC hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Bitte bleiben Sie gesund! Abtei ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke Bitte bleiben Sie gesund! Abtei ((fig.)), eingetragen durch Perrigo Pharma International DAC, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.