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Bildmarke pump work von Sylvia und Serge Gattiker-Psenicka ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 30.07.1998

Bildmarke 452687

Details zur Marke pump work ((fig.))

Gesuch Nr.

01140/1998

Bildmarke

pump work ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

06.07.1998

Hinterlegungs­datum

19.03.1998

Eintragsänderung

30.07.1998

Ablauf Schutzfrist

19.03.2008

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 145 vom 30.07.1998

Nizza-Klassifikation Nr.

25, 28, 41

Löschdatum

20.10.2008

Inhaber

Sylvia und Serge Gattiker-Psenicka
Eggenrain 15
5444 Künten CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 25

Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.

Klasse 28

Turn- und Sportartikel, soweit in Klasse 28 enthalten, insbesondere Hanteln.

Klasse 41

Sportliche Aktivitäten, insbesondere Fitnessprogramme; Aus- und Weiterbildung.

Zusammenfassung zum Markeneintrag pump work ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 452687 gehört zu der Bildmarke «-» von Sylvia und Serge Gattiker-Psenicka. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 452687 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 20. Oktober 2008 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 452687 gehört dem Inhaber Sylvia und Serge Gattiker-Psenicka Eggenrain 15, 5444 Künten CH. Der Inhaber Sylvia und Serge Gattiker-Psenicka hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke pump work ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke pump work ((fig.)), eingetragen durch Sylvia und Serge Gattiker-Psenicka, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.