Home  »  Meldung vom 23.06.2008  »  Marke BOLERO von Software Aktiengesellschaft

Wortmarke BOLERO von Software Aktiengesellschaft - ... 451961


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 02.07.1998



Details zur Marke BOLERO

Gesuch Nr.

08922/1997

Wortmarke

BOLERO

Eintrag ins Markenregister

29.05.1998

Hinterlegungs­datum

10.11.1997

Eintragsänderung

02.07.1998

Ablauf Schutzfrist

10.11.2007

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 125 vom 02.07.1998

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 42

Löschdatum

16.06.2008

Inhaber

Software Aktiengesellschaft
Uhlandstrasse 12
64297 Darmstadt DE
 

Vertreter

Kirker & Cie,Conseils en Marques SA
122, rue de Genève
1226 Thônex CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Computer-Software, Computer-Programme.

Klasse 42

Design von Computer-Software, Wartung von Computer-Software, Aktualisieren von Computer-Software,Computerberatungsdienste, Computersystemanalysen, Erstellen von Programmen für die Datenverarbeitung.

Zusammenfassung zum Markeneintrag BOLERO

Markeneintragung: Die Markennummer 451961 gehört zu der Wortmarke «BOLERO» von Software Aktiengesellschaft. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 451961 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 23. Juni 2008 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 451961 gehört dem Inhaber Software Aktiengesellschaft Uhlandstrasse 12, 64297 Darmstadt DE. Software Aktiengesellschaft wird vertreten durch Kirker & Cie,Conseils en Marques SA 122, rue de Genève, 1226 Thônex CH.


Marke BOLERO mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke BOLERO, eingetragen durch Software Aktiengesellschaft, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.