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Bildmarke General-Anzeiger Brugger Woche von Effingerhof ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 01.07.1998

Bildmarke 451880

Details zur Marke General-Anzeiger Brugger Woche ((fig.))

Gesuch Nr.

02238/1997

Bildmarke

General-Anzeiger Brugger Woche ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

27.05.1998

Hinterlegungs­datum

19.03.1997

Eintragsänderung

01.07.1998

Ablauf Schutzfrist

19.03.2027

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 124 vom 01.07.1998

Nizza-Klassifikation Nr.

16, 38, 41

Farbanspruch

rot/magenta.

Inhaber

Effingerhof AG,Druck und Verlag
Storchengasse 15, Postfach
5201 Brugg AG CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 16

Druckereierzeugnisse; Fotografien schweizerischer Herkunft.

Klasse 38

Telekommunikation, insbesondere Übertragung von Nachrichten via Internet.

Klasse 41

Herausgabe und Veröffentlichung von Zeitungen und anderen Texten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag General-Anzeiger Brugger Woche ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 451880 gehört zu der Bildmarke «-» von Effingerhof AG,Druck und Verlag. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 451880 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 02. November 2016 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 451880 gehört dem Inhaber Effingerhof AG,Druck und Verlag Storchengasse 15, Postfach, 5201 Brugg AG CH. Der Inhaber Effingerhof AG,Druck und Verlag hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke General-Anzeiger Brugger Woche ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke General-Anzeiger Brugger Woche ((fig.)), eingetragen durch Effingerhof AG,Druck und Verlag, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.