Home  »  Meldung vom 02.07.2008  »  Marke HACKLER von Diageo Scotland Limited

Wortmarke HACKLER von Diageo Scotland Limited - ... 451404


Land des Markeninhabers: Grossbritannien  GB (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 16.06.1998



Details zur Marke HACKLER

Gesuch Nr.

09361/1997

Wortmarke

HACKLER

Eintrag ins Markenregister

14.05.1998

Hinterlegungs­datum

24.11.1997

Eintragsänderung

16.06.1998

Ablauf Schutzfrist

24.11.2007

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 113 vom 16.06.1998

Nizza-Klassifikation Nr.

33

Löschdatum

02.07.2008

Inhaber

Diageo Scotland Limited
Edinburgh Park, 5 Lochside Way
Edinburgh EH12 9DT GB
 

Vertreter

Schmauder & Partner AG
Zwängiweg 7
8038 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 33

Alkoholische Getränke, nämlich Spirituosen, ausgenommen schottischer Whisky und Liköre; (ausgenommen Biere).

Zusammenfassung zum Markeneintrag HACKLER

Markeneintragung: Die Markennummer 451404 gehört zu der Wortmarke «HACKLER» von Diageo Scotland Limited. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 451404 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 02. Juli 2008 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 451404 gehört dem Inhaber Diageo Scotland Limited Edinburgh Park, 5 Lochside Way, Edinburgh EH12 9DT GB. Diageo Scotland Limited wird vertreten durch Schmauder & Partner AG Zwängiweg 7, 8038 Zürich CH.


Marke HACKLER mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke HACKLER, eingetragen durch Diageo Scotland Limited, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.