Home  »  Meldung vom 03.07.2026  »  Marke IR-63 Plus ((fig.)) von Georg Fischer Rohrleitungssysteme AG

Bildmarke IR-63 Plus ((fig.)) von Georg Fischer ... 451276


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Schaffhausen  SH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 451276

Details zur Marke IR-63 Plus ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

02618/1998

Bildmarke

IR-63 Plus ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

06.05.1998

Hinterlegungs­datum

03.04.1998

Ablauf Schutzfrist

03.04.2028

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 37, 41, 42

Inhaber

Georg Fischer Rohrleitungssysteme AG
Ebnatstrasse 111, Postfach
8201 Schaffhausen CH
 

Vertreter

Georg Fischer AG
Amsler-Laffon-Strasse 9
8201 Schaffhausen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Zusammenfassung zum Markeneintrag IR-63 Plus ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 451276 gehört zu der Bildmarke «IR-63 Plus ((fig.))» von Georg Fischer Rohrleitungssysteme AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 451276 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 25. Mai 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 451276 gehört dem Inhaber Georg Fischer Rohrleitungssysteme AG Ebnatstrasse 111, Postfach, 8201 Schaffhausen CH. Georg Fischer Rohrleitungssysteme AG wird vertreten durch Georg Fischer AG Amsler-Laffon-Strasse 9, 8201 Schaffhausen CH.


Marke IR-63 Plus ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke IR-63 Plus ((fig.)), eingetragen durch Georg Fischer Rohrleitungssysteme AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.