Home  »  Meldung vom 16.06.2008  »  Marke REBOOST von GlaxoSmithKline Biologicals S.A.

Wortmarke REBOOST von GlaxoSmithKline Biologicals S.A. - ... 451144


Land des Markeninhabers: Belgien  BE (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 04.06.1998



Details zur Marke REBOOST

Gesuch Nr.

08459/1997

Wortmarke

REBOOST

Eintrag ins Markenregister

29.04.1998

Hinterlegungs­datum

21.10.1997

Eintragsänderung

04.06.1998

Ablauf Schutzfrist

21.10.2007

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 105 vom 04.06.1998

Nizza-Klassifikation Nr.

5

Löschdatum

26.05.2008

Inhaber

GlaxoSmithKline Biologicals S.A.
Rue de l'Institut 89
1330 Rixensart BE
 

Vertreter

A. Braun, Braun, Héritier,Eschmann AG,Patentanwälte
Holbeinstrasse 36-38
4051 Basel CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Pharmazeutische Präparate und Substanzen; Impfstoffe.

Zusammenfassung zum Markeneintrag REBOOST

Markeneintragung: Die Markennummer 451144 gehört zu der Wortmarke «REBOOST» von GlaxoSmithKline Biologicals S.A.. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 451144 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 16. Juni 2008 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 451144 gehört dem Inhaber GlaxoSmithKline Biologicals S.A. Rue de l'Institut 89, 1330 Rixensart BE. GlaxoSmithKline Biologicals S.A. wird vertreten durch A. Braun, Braun, Héritier,Eschmann AG,Patentanwälte Holbeinstrasse 36-38, 4051 Basel CH.


Marke REBOOST mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke REBOOST, eingetragen durch GlaxoSmithKline Biologicals S.A., basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.