Details zur Marke GIORNATA MONDIALE DEGLI ANIMALI 4 OTTOBRE ((fig.))
Marken Nr.
Gesuch Nr.
08740/1997
Bildmarke
GIORNATA MONDIALE DEGLI ANIMALI 4 OTTOBRE ((fig.))
Eintrag ins Markenregister
27.04.1998
Hinterlegungsdatum
03.11.1997
Eintragsänderung
28.05.1998
Ablauf Schutzfrist
03.11.2017
Status Marke
gelöscht
Quelle
SHAB-Nr. 101 vom 28.05.1998
Nizza-Klassifikation Nr.
31
Löschdatum
05.06.2018
Inhaber
Vertreter
Münstergasse 38
3011 Bern CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 31
Erzeugnisse der Landwirtschaft, des Gartenbaus und der Forstwirtschaft, nämlich Samenkörner und andere Materialien zur Vermehrung (soweit in Klasse 31 enthalten); rohes Getreide, unbearbeitetes Holz; lebende Tiere, Vögel und Fische; Tierfutter, Vogel- und Fischfutter; Blackfischbein (Tierfutter), Hundeknochen (Tierfutter), Streu für Tiere, frisches Obst und Gemüse und nicht-medizinische Futtermittelzusätze für Tiere (soweit in Klasse 31 enthalten).
Zusammenfassung zum Markeneintrag GIORNATA MONDIALE DEGLI ANIMALI 4 OTTOBRE ((fig.))
Markeneintragung: Die Markennummer 451034 gehört zu der Bildmarke «-» von Mars Schweiz AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 451034 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 05. Juni 2018 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Die Markeneintrag Nr. 451034 gehört dem Inhaber Mars Schweiz AG Baarermattstrasse 6, 6340 Baar CH. Mars Schweiz AG wird vertreten durch Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte Münstergasse 38, 3011 Bern CH.
Marke GIORNATA MONDIALE DEGLI ANIMALI 4 OTTOBRE ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke GIORNATA MONDIALE DEGLI ANIMALI 4 OTTOBRE ((fig.)), eingetragen durch Mars Schweiz AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.