Home  »  Meldung vom 02.06.2008  »  HAMESTA PARK-SAFE von Thuringia AG

Bildmarke HAMESTA PARK-SAFE von Thuringia AG ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Tessin  TI (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 12.05.1998

Bildmarke 450702

Details zur Marke HAMESTA PARK-SAFE ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

08066/1997

Bildmarke

HAMESTA PARK-SAFE ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

09.04.1998

Hinterlegungs­datum

09.10.1997

Eintragsänderung

12.05.1998

Ablauf Schutzfrist

09.10.2007

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 90 vom 12.05.1998

Nizza-Klassifikation Nr.

6, 19, 37, 42

Löschdatum

12.05.2008

Inhaber

Thuringia AG
via Sart 3
6926 Montagnola CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 6

Bauten aus Metall.

Klasse 19

Bauten, nicht aus Metall.

Klasse 37

Konstruktion und Wartung von Parkhäusern.

Klasse 42

Bauberatung, Erstellung von fachtechnischen Zeichnungen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag HAMESTA PARK-SAFE ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 450702 gehört zu der Bildmarke «-» von Thuringia AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 450702 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 02. Juni 2008 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 450702 gehört dem Inhaber Thuringia AG via Sart 3, 6926 Montagnola CH. Der Inhaber Thuringia AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke HAMESTA PARK-SAFE ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke HAMESTA PARK-SAFE ((fig.)), eingetragen durch Thuringia AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.