Home  »  Meldung vom 21.04.2008  »  Marke DO-LITTLE von Do-little GmbH

Wortmarke DO-LITTLE von Do-little GmbH - Markeneintrag Nr. 450101


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Stadt  BS (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 15.04.1998



Details zur Marke DO-LITTLE

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

06929/1997

Wortmarke

DO-LITTLE

Eintrag ins Markenregister

18.03.1998

Hinterlegungs­datum

27.08.1997

Eintragsänderung

15.04.1998

Ablauf Schutzfrist

27.08.2007

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 71 vom 15.04.1998

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 11, 16, 20

Löschdatum

31.03.2008

Inhaber

Do-little GmbH
Mittlere Strasse 141
4056 Basel CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Software.

Klasse 11

Lampen.

Klasse 16

Verpackungen aus Papier; Pappe, soweit in Klasse 16 enthalten; Verpackungen aus Kunststoff, soweit in Klasse 16 enthalten.

Klasse 20

Möbel.

Zusammenfassung zum Markeneintrag DO-LITTLE

Markeneintragung: Die Markennummer 450101 gehört zu der Wortmarke «DO-LITTLE» von Do-little GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 450101 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 21. April 2008 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 450101 gehört dem Inhaber Do-little GmbH Mittlere Strasse 141, 4056 Basel CH. Der Inhaber Do-little GmbH hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke DO-LITTLE mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke DO-LITTLE, eingetragen durch Do-little GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.