Home  »  Meldung vom 17.03.2008  »  Marke CARBON BEAM EFFECT von The Burton Corporation

Wortmarke CARBON BEAM EFFECT von The Burton Corporation - ... 449832


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 02.04.1998



Details zur Marke CARBON BEAM EFFECT

Gesuch Nr.

06008/1997

Wortmarke

CARBON BEAM EFFECT

Eintrag ins Markenregister

10.03.1998

Hinterlegungs­datum

24.07.1997

Eintragsänderung

02.04.1998

Ablauf Schutzfrist

24.07.2007

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 64 vom 02.04.1998

Nizza-Klassifikation Nr.

28

Löschdatum

25.02.2008

Inhaber

The Burton Corporation
80 Industrial Parkway
05401 Burlington (VT) US
 

Vertreter

Katzarov S.A.
19, rue des Epinettes
1227 Genève CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 28

Snowboards contenant des fibres de carbone.

Zusammenfassung zum Markeneintrag CARBON BEAM EFFECT

Markeneintragung: Die Markennummer 449832 gehört zu der Wortmarke «CARBON BEAM EFFECT» von The Burton Corporation. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 449832 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 17. März 2008 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 449832 gehört dem Inhaber The Burton Corporation 80 Industrial Parkway, 05401 Burlington (VT) US. The Burton Corporation wird vertreten durch Katzarov S.A. 19, rue des Epinettes, 1227 Genève CH.


Marke CARBON BEAM EFFECT mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke CARBON BEAM EFFECT, eingetragen durch The Burton Corporation, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.