Home  »  Meldung vom 25.04.2018  »  Com4 von Rieter Holding AG

Bildmarke Com4 von Rieter Holding AG (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 31.03.1998

Bildmarke 449710

Details zur Marke Com4 ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

05276/1997

Bildmarke

Com4 ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

05.03.1998

Hinterlegungs­datum

16.09.1997

Eintragsänderung

31.03.1998

Ablauf Schutzfrist

16.09.2017

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 62 vom 31.03.1998

Nizza-Klassifikation Nr.

23, 24, 25

Löschdatum

24.04.2018

Inhaber

Rieter Holding AG
Klosterstrasse 32
8406 Winterthur CH
 

Vertreter

Maschinenfabrik Rieter AG
Klosterstrasse 20
8406 Winterthur CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 23

Garne.

Klasse 24

Webstoffe und Textilwaren, soweit in dieser Klasse enthalten; Bett- und Tischdecken.

Klasse 25

Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.



Zusammenfassung zum Markeneintrag Com4 ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 449710 gehört zu der Bildmarke «-» von Rieter Holding AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 449710 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 24. April 2018 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 449710 gehört dem Inhaber Rieter Holding AG Klosterstrasse 32, 8406 Winterthur CH. Rieter Holding AG wird vertreten durch Maschinenfabrik Rieter AG Klosterstrasse 20, 8406 Winterthur CH.


Marke Com4 ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Com4 ((fig.)), eingetragen durch Rieter Holding AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.