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Bildmarke TAVOLA wünsche von KünzlerBachmann Verlag AG ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: St.Gallen  SG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 24.03.1998

Bildmarke 449427

Details zur Marke TAVOLA wünsche ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

04734/1997

Bildmarke

TAVOLA wünsche ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

23.02.1998

Hinterlegungs­datum

17.06.1997

Eintragsänderung

24.03.1998

Ablauf Schutzfrist

17.06.2007

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 57 vom 24.03.1998

Nizza-Klassifikation Nr.

16, 35, 41

Löschdatum

21.01.2008

Inhaber

KünzlerBachmann Verlag AG
Zürcherstrasse 601
9015 St. Gallen CH
 

Vertreter

Rentsch & Partner
Fraumünsterstrasse 9, Postfach 2441
8022 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 16

Zeitschrift.

Klasse 35

Werbung.

Klasse 41

Druck und Herausgabe von Zeitschriften.



Zusammenfassung zum Markeneintrag TAVOLA wünsche ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 449427 gehört zu der Bildmarke «-» von KünzlerBachmann Verlag AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 449427 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 11. Februar 2008 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 449427 gehört dem Inhaber KünzlerBachmann Verlag AG Zürcherstrasse 601, 9015 St. Gallen CH. KünzlerBachmann Verlag AG wird vertreten durch Rentsch & Partner Fraumünsterstrasse 9, Postfach 2441, 8022 Zürich CH.


Marke TAVOLA wünsche ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke TAVOLA wünsche ((fig.)), eingetragen durch KünzlerBachmann Verlag AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.