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Bildmarke FAYANS von Keramik Holding AG Laufen ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Land  BL (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 17.02.1998

Bildmarke 448531

Details zur Marke FAYANS ((fig.))

Gesuch Nr.

07797/1997

Bildmarke

FAYANS ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

22.01.1998

Hinterlegungs­datum

26.09.1997

Eintragsänderung

17.02.1998

Ablauf Schutzfrist

26.09.2027

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 32 vom 17.02.1998

Nizza-Klassifikation Nr.

11, 19

Inhaber

Keramik Holding AG Laufen
Wahlenstrasse 46
4242 Laufen CH
 

Vertreter

BOHEST AG
Holbeinstrasse 36-38
4051 Basel CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 11

Sanitäre Anlagen und Einrichtungen; Sanitärkeramik, insbesondere Toiletten, Lavabos, Badewannen, Duschen, Bidets.

Klasse 19

Baumaterialien (nicht aus Metall); keramische Baustoffe, keramische Wand- und Bodenplatten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag FAYANS ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 448531 gehört zu der Bildmarke «-» von Keramik Holding AG Laufen. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 448531 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 30. August 2017 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 448531 gehört dem Inhaber Keramik Holding AG Laufen Wahlenstrasse 46, 4242 Laufen CH. Keramik Holding AG Laufen wird vertreten durch BOHEST AG Holbeinstrasse 36-38, 4051 Basel CH.


Marke FAYANS ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke FAYANS ((fig.)), eingetragen durch Keramik Holding AG Laufen, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.