Details zur Marke pro juventute ((fig.))
Marken Nr.
Gesuch Nr.
02599/1997
Bildmarke
pro juventute ((fig.))
Eintrag ins Markenregister
16.01.1998
Hinterlegungsdatum
01.04.1997
Eintragsänderung
10.02.1998
Ablauf Schutzfrist
01.04.2027
Status Marke
aktiv
Quelle
SHAB-Nr. 27 vom 10.02.1998
Nizza-Klassifikation Nr.
9, 16, 18, 26, 28, 35, 41, 42
Inhaber
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 9
Magnetkarten (Taxcards, Chipcards); Sonnenbrillen.
Klasse 16
Druckereierzeugnisse, nämlich Bücher, Zeitschriften, Rundschreiben, Infohefter und Broschüren; Briefmarken, Postkarten, Paketetiketten.
Klasse 18
Sonnenschirme, Rucksäcke.
Klasse 26
Pins.
Klasse 28
Plüschtiere.
Klasse 35
Oeffentlichkeits- und Meinungsbildungsarbeit.
Klasse 41
Betrieb von Feriencamps; Ausbildung, sportliche und kulturelle Aktivitäten.
Klasse 42
Vermietung von Ferienhäusern; psychologische Beratung und Betreuung im Bereich der Drogenrehabilitation; sozialpädagogische Familienberatung sowie Vermittlung von Tageseltern und von Praktikantenhilfen; Scheidungsberatung sowie Vermittlung von Begleitpersonen bei Besuchsrechten.
Zusammenfassung zum Markeneintrag pro juventute ((fig.))
Markeneintragung: Die Markennummer 448340 gehört zu der Bildmarke «-» von Pro Juventute. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 448340 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 23. November 2016 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 448340 gehört dem Inhaber Pro Juventute Thurgauerstrasse 39, Postfach, 8050 Zürich CH. Der Inhaber Pro Juventute hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke pro juventute ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke pro juventute ((fig.)), eingetragen durch Pro Juventute, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
ZH (Kanton Markeninhaber)
