Home  »  Meldung vom 29.06.2017  »  HIPPO SAB von Pierre C. Frey AG

Bildmarke HIPPO SAB von Pierre C. Frey AG (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 15.01.1998

Bildmarke 447608

Details zur Marke HIPPO SAB ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

04997/1997

Bildmarke

HIPPO SAB ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

17.12.1997

Hinterlegungs­datum

24.06.1997

Eintragsänderung

15.01.1998

Ablauf Schutzfrist

24.06.2027

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 9 vom 15.01.1998

Nizza-Klassifikation Nr.

5, 31

Inhaber

Pierre C. Frey AG
Köllikerstrasse 32
5036 Oberentfelden CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Veterinärmedizinische Produkte und Futtermittelzusätze für medizinische Zwecke, speziell für Pferde, inkl. Vitamin- und Protein-Präparate.

Klasse 31

Futtermittel/Futtermittelzusätze nicht für medizinische Zwecke, speziell für Pferde, auch Vitamin- und Protein-zusätze enthaltend.



Zusammenfassung zum Markeneintrag HIPPO SAB ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 447608 gehört zu der Bildmarke «-» von Pierre C. Frey AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 447608 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 28. Juni 2017 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 447608 gehört dem Inhaber Pierre C. Frey AG Köllikerstrasse 32, 5036 Oberentfelden CH. Der Inhaber Pierre C. Frey AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke HIPPO SAB ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke HIPPO SAB ((fig.)), eingetragen durch Pierre C. Frey AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.