Home  »  Meldung vom 14.01.2008  »  ascom Mail von Ascom Systec AG

Bildmarke ascom Mail von Ascom Systec AG (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 04.12.1997

Bildmarke 446703

Details zur Marke ascom Mail ((fig.))

Gesuch Nr.

03568/1997

Bildmarke

ascom Mail ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

07.11.1997

Hinterlegungs­datum

06.05.1997

Eintragsänderung

04.12.1997

Ablauf Schutzfrist

06.05.2007

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 234 vom 04.12.1997

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 38

Löschdatum

10.12.2007

Inhaber

Ascom Systec AG
Gewerbepark
5506 Mägenwil CH
 

Vertreter

Troller Hitz Troller & Partner
Münstergasse 38
3011 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Software zur Gewährleistung von Vertraulichkeit, Authentizität und Integrität bei der Uebermittlung von Daten über Telekommunikations-Netzwerke.

Klasse 38

Dienstleistungen im Bereich der Uebermittlung von Daten über Telekommunikations-Netzwerke.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ascom Mail ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 446703 gehört zu der Bildmarke «-» von Ascom Systec AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 446703 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 14. Januar 2008 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 446703 gehört dem Inhaber Ascom Systec AG Gewerbepark, 5506 Mägenwil CH. Ascom Systec AG wird vertreten durch Troller Hitz Troller & Partner Münstergasse 38, 3011 Bern CH.


Marke ascom Mail ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ascom Mail ((fig.)), eingetragen durch Ascom Systec AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.