Home  »  Meldung vom 10.10.2017  »  Marke W&P IMMO-LETTER von Wüest Partner AG

Wortmarke W&P IMMO-LETTER von Wüest Partner AG - ... 444465


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 01.09.1997



Details zur Marke W&P IMMO-LETTER

Gesuch Nr.

01716/1997

Wortmarke

W&P IMMO-LETTER

Eintrag ins Markenregister

05.08.1997

Hinterlegungs­datum

03.03.1997

Eintragsänderung

01.09.1997

Ablauf Schutzfrist

03.03.2017

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 166 vom 01.09.1997

Nizza-Klassifikation Nr.

16, 41

Löschdatum

09.10.2017

Inhaber

Wüest Partner AG
Bleicherweg 5
8001 Zürich CH
 

Vertreter

E. Blum & Co. AG,Patent- und Markenanwälte VSP
Vorderberg 11
8044 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 16

Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien.

Klasse 41

Herausgabe einer Publikation (ausgenommen Werbetexte).



Zusammenfassung zum Markeneintrag W&P IMMO-LETTER

Markeneintragung: Die Markennummer 444465 gehört zu der Wortmarke «W&P IMMO-LETTER» von Wüest Partner AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 444465 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 09. Oktober 2017 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 444465 gehört dem Inhaber Wüest Partner AG Bleicherweg 5, 8001 Zürich CH. Wüest Partner AG wird vertreten durch E. Blum & Co. AG,Patent- und Markenanwälte VSP Vorderberg 11, 8044 Zürich CH.


Marke W&P IMMO-LETTER mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke W&P IMMO-LETTER, eingetragen durch Wüest Partner AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.