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Bildmarke STAATSKELLER DES KT. ZÜRICH von Kanton ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 25.08.1997

Bildmarke 444271

Details zur Marke STAATSKELLER DES KT. ZÜRICH ((fig.))

Gesuch Nr.

08812/1996

Bildmarke

STAATSKELLER DES KT. ZÜRICH ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

25.07.1997

Hinterlegungs­datum

22.11.1996

Eintragsänderung

25.08.1997

Ablauf Schutzfrist

22.11.2026

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 161 vom 25.08.1997

Nizza-Klassifikation Nr.

32, 33

Inhaber

Kanton Zürich,Amt für Landschaft und Natur,Abteilung Dienstleistungen
8090 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 32

Traubensäfte schweizerischer Herkunft.

Klasse 33

Weine gekeltert aus Trauben aus Zürcher Reblagen und Spirituosen schweizerischer Herkunft.

Zusammenfassung zum Markeneintrag STAATSKELLER DES KT. ZÜRICH ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 444271 gehört zu der Bildmarke «-» von Kanton Zürich,Amt für Landschaft und Natur,Abteilung Dienstleistungen. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 444271 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 23. November 2016 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 444271 gehört dem Inhaber Kanton Zürich,Amt für Landschaft und Natur,Abteilung Dienstleistungen 8090 Zürich CH. Der Inhaber Kanton Zürich,Amt für Landschaft und Natur,Abteilung Dienstleistungen hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke STAATSKELLER DES KT. ZÜRICH ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke STAATSKELLER DES KT. ZÜRICH ((fig.)), eingetragen durch Kanton Zürich,Amt für Landschaft und Natur,Abteilung Dienstleistungen, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.